- So erreiche ich die Deutsche Annington!
- Ich spreche sehr schlecht deutsch bzw. beherrsche die deutsche Sprache gar nicht, kann mir trotzdem weitergeholfen werden?
- Manches geht nur schwarz auf weiß: Was Sie mit der Deutschen Annington stets in Schriftform klären müssen:
- Kann ich Um-/Einbauten in meinem Miet-/Wohnobjekt vornehmen?
- Ich suche eine Wohnung bei der Deutschen Annington, welche Möglichkeiten gibt es?
- Muss ich bei Anmietung einer Wohnung der Deutschen Annington Provision zahlen?
- Was ist eine Creditreform-Auskunft?
- Was bedeutet es, wenn ich für die Wohnung ein WBS (=Wohnberechtigungsschein) benötige?
- Was sind Betriebs-/ Nebenkosten?
- Wann kommt die Nebenkostenabrechnung?
- Wie berechnet sich die Vorauszahlung?
- Was ist, wenn Mieter Nachforderungen nicht auf einmal zahlen können?
- Ich erhalte in der Abrechnung eine Gutschrift. Warum kann sich die neue Vorauszahlung trotzdem erhöhen?
- Ich möchte eine Reparatur melden.
- Was kann ich bei Lärmbelästigung tun?
- Welche Vorschriften gibt es beim Thema Tierhaltung?
- Wann ist eine Mietanpassung vom Vermieter möglich?
- Ich bin Mieter der Deutschen Annington und möchte meine Wohnung kündigen, was muss ich beachten?
- Ich habe einen Nachmieter für meine Wohnung. Wie geht’s jetzt weiter?
- Ich kann den Vor-/ Endabnahmetermin nicht wahrnehmen. Was kann ich tun?
- Was muss ich bzgl. der Schönheitsreparaturen wissen?
- Wie kann ich meine Kündigungsfrist verkürzen?
- Wie kann ich meine Kündigung zurückziehen?
- Was müssen Sie bezüglich der Endabnahme/ Schlüsselübergabe beachten?
- Muss ich die erteilte Einzugsermächtigung separat kündigen?
- Wann bekomme ich meine Kaution zurück?
Ich möchte als Angehöriger/ Erbe kündigen. Was ist zu beachten?- Kündigung aufgrund von Umzug in Senioren-/ Pflegeheim
So erreiche ich die Deutsche Annington!
Unsere Servicenummern:
Tel.: 01801-12 12 12*
Fax: 01801-12 99 88*
E-Mail: service@daig.info
Unsere telefonischen Servicezeiten:
Montag-Freitag: 08:00-18:00 Uhr
Samstag: 09:00-13:00 Uhr
Unsere Reparaturhotline erreichen Sie ebenfalls unter der Servicenummer, wie gewohnt 24 Stunden täglich.
Bei vielen Anliegen lohnt sich aber auch ein Blick in den Kundenbereich unserer Website www.deutsche-annington.com. Hier sind viele Themen schon zu Ihrer Information aufbereitet. Sie können nach Wohnungen suchen, unser breites Serviceangebot durchforsten, Wichtiges zum Unternehmen erfahren, Aktionsangebote in Ruhe studieren und in vielen Fällen auch Ihre Fragen klären.
Kennen Sie schon das Kundenportal?
Wenige Klicks – keine Wartezeit – rund um die Uhr: Das Kundenportal bietet Ihnen Informationen und Funktionen rund um Ihr Mietverhältnis – 24 Stunden täglich. Hier gehts zur Registrierung:
$LEhttps://portal.deutsche-annington.com/de/login.html:https://portal.deutsche-annington.com/de/login.html)$
* 3,9 Cent/Minute aus dem deutschen Festnetz, höchstens 42 Cent/Minute aus Mobilfunknetzen
Ich spreche sehr schlecht deutsch bzw. beherrsche die deutsche Sprache gar nicht, kann mir trotzdem weitergeholfen werden?
Selbstverständlich helfen wir Ihnen gerne weiter. In unserem zentralen Servicecenter 01801 – 12 12 12* stehen Ihnen Mitarbeiter zur Verfügung, die Englisch sprechen. Unsere FAQs finden Sie zudem in den Sprachen Türkisch, Russisch, Spanisch und Englisch auf der Startseite des Kundenbereiches unter "Informationen".
* 3,9 Cent/Minute aus dem deutschen Festnetz, höchstens 42 Cent/Minute aus Mobilfunknetzen
Unsere telefonischen Servicezeiten:
Montag-Freitag: 8-18 Uhr
Samstag: 9-13 Uhr
Manches geht nur schwarz auf weiß: Was Sie mit der Deutschen Annington stets in Schriftform klären müssen:
Es gibt viele Anliegen, die am Telefon erledigt werden können. Doch bei einigen Themen ist dies den Mitarbeitern der Deutschen Annington nicht möglich, wenn es zum Beispiel um Wohnungskündigungen geht. Es gibt Angelegenheiten, die meist aus rechtlichen Gründen schriftlich geregelt werden müssen.
Hierzu zählen folgende Fälle:
Beschwerden
Bitte senden Sie uns alle Beschwerden schriftlich. Aufgrund von telefonischen Aussagen können wir keine Maßnahmen ergreifen. Zwecks Nachweißpflicht bei evtl. auftretenden Klagefällen benötigen wir zudem ein Störungsprotokoll mit Angaben zu Art, Dauer und Uhrzeit der Störung.
Mietvertragskündigung
Das deutsche Mietrecht sieht für Mietverträge, die für länger als ein Jahr geschlossen werden, die Schriftform vor. Sie wollen kündigen? Schade – das bedauert die Deutsche Annington sehr! Bitte reichen Sie uns eine von allen Vertragspartner unterschriebene Kündigung ein. Sollte eine Unterschrift fehlen, können wir die Kündigung leider nicht akzeptieren.
Vertragsänderung
Alle Mitteilungen, die eine Änderung des Vertrages nach sich ziehen, müssen schriftlich eingereicht werden. Ändert sich z.B. der Name eines Vertragspartners oder soll ein Vertragspartner aus dem Vertrag entlassen werden, so benötigen wir dies zwecks Beweispflicht in der Schriftform.
Bankverbindung
Ändert sich Ihre Bankverbindung, so teilen Sie uns dies bitte ebenfalls schriftlich mit oder nutzen Sie unser neues Kundenportal zur manuellen Änderung.
Kann ich Um-/Einbauten in meinem Miet-/Wohnobjekt vornehmen?
Als Mieter haben Sie das Recht, Einrichtungen und Ausstattungsgegenstände nach eigenem Belieben zum Wohngebrauch anzubringen oder einzubauen, solange nicht in die Bausubstanz eingegriffen wird. Schließlich ist es Ihr Zuhause, in dem Sie sich wohl fühlen sollen. Dies umfasst u.a. das Anbringen von Wandschränken oder Dekorationsfolien an Türen. Um- bzw. Einbauten, die in die Bausubstanz eingreifen, dürfen aber bitte nur mit vorheriger schriftlicher Genehmigung ausgeführt werden. Sofern nichts anderes mit dem Vermieter vereinbart wurde, haben Sie als Mieter beim Auszug auf eigene Kosten die Wohnung wieder in ihren ursprünglichen Zustand zu versetzen.
Die Deutsche Annington muss Einbauten nicht übernehmen, auch wenn sie deren Einbau zugestimmt hat. Ausnahme: Wenn einen Übernahmeregelung getroffen wurde oder der Vermieter auf eine Übernahme besteht, da sich sonst der Zustand der Wohnung erheblich verschlechtern würde, haben Sie als Mieter Anspruch auf eine Ablösesumme.
Bitte denken Sie daran, dass die Deutsche Annington für Mietereinbauten generell keine Gefahr trägt; für einen evtl. Schadenfall (Feuer, Leitungswasser etc.) können Sie Ihre Einbauten innerhalb Ihrer Hausratversicherung einfach mitversichern lassen, in dem Sie Ihren Versicherer über die Einbauten informieren und die Versicherungssumme entsprechend anpassen. In der Wohngebäude-Versicherung, die wir für alle unsere Gebäude abschließen, sind derartige Schäden der Mieter nicht abgedeckt.
Wenn Sie eine schriftliche Genehmigung anfordern möchten, können Sie dies unter folgenden Kontaktdaten tun:
Deutsche Annington Immobilien GmbH
Postfach
44784 Bochum
Tel.: 01801 - 12 12 12*
Fax: 01801 - 12 99 88*
E-Mail: service@daig.info
Unsere telefonischen Servicezeiten:
Montag - Freitag: 08:00 - 18:00 Uhr
Samstag: 09:00 - 13:00 Uhr
* 3,9 Cent/Minute aus dem deutschen Festnetz, höchstens 42 Cent/Minute aus Mobilfunknetzen
Ich suche eine Wohnung bei der Deutschen Annington, welche Möglichkeiten gibt es?
Unter der Servicenummer 01801 – 12 12 12* informieren Sie unsere Mitarbeiter gerne zu unseren Mietangeboten.
Sie können auch die Immobiliensuche oben rechts auf unserer Website nutzen. Geben Sie Ihre Suchkriterien in die Suchmaske ein und Sie erhalten eine Übersicht über unser Angebot. Für alle Wohnungssuchenden bietet die Deutsche Annington ab sofort einen besonderen Service. Suchen Sie über die Immobiliensuche nach Ihrem Wunschobjekt und buchen Sie sofort online Ihren Besichtigungstermin.
Klicken Sie dazu einfach auf den roten Button „Besichtigungstermin hier vereinbaren“ in Ihrem Wunsch-Exposé.
Nutzen Sie doch direkt unsere Immobiliensuche auf der Startseite.
Die Kollegen aus dem Kundenservice werden Sie dann schnellstmöglich kontaktieren.
Sie können allerdings auch direkt unseren Kundenservice unter der o.g. Servicenummer anrufen. Dort können Sie telefonisch einen Besichtigungstermin vereinbaren. Bitte halten Sie zu diesem Zweck die Angebots-ID aus der Internetanzeige bereit. So erleichtern Sie den Kollegen die Arbeit.
* 3,9 Cent/Minute aus dem deutschen Festnetz, höchstens 42 Cent/Minute aus Mobilfunknetzen
Muss ich bei Anmietung einer Wohnung der Deutschen Annington Provision zahlen?
Nein, das müssen Sie nicht. Die Deutsche Annington ist Eigentümerin der meisten Wohnungen, die sie vermietet oder verkauft. Deshalb sind die Vermietung und der Verkauf provisionsfrei.
Was ist eine Creditreform-Auskunft?
Die Creditreform gibt Auskunft über ihr bisheriges Zahlungsverhalten. Hierzu zählen Mahnverfahren, gerichtlich titulierte Forderungen oder die Abgabe einer Eidesstattlichen Versicherung. Vor Anmietung einer Wohnung bei uns, prüfen wir mit Ihrer Einverständnis Ihre Bonität über die Creditreform. Selbstverständlich unterliegen alle Auskünfte dem Datenschutz und werden nicht an Dritte weitergegeben.
Was bedeutet es, wenn ich für die Wohnung ein WBS (=Wohnberechtigungsschein) benötige?
a) Sie haben bereits einen WBS?
Bitte vergleichen Sie die Daten des WBS mit denen der Wohnung. Bei Abweichungen kann es sein, dass der WBS für diese Wohnung nicht gültig ist. Wenn Sie einen sogenannten "gezielten WBS" haben, ist der nur für die Wohnung, die auf dem Formular steht gültig und kann nicht auf eine andere Wohnung übertragen werden.
b) Sie haben noch keinen WBS?
Um einen WBS zu beantragen müssen Sie zum Amt für Wohnungswesen gehen (Bürgerservice im Rathaus Ihrer Stadt). Bitte nehmen Sie alle Einkommensnachweise der letzten 12 Monate aller Familienangehörigen mit. Vor Ort wird Ihnen mitgeteilt, ob Sie einen WBS bekommen.
Was sind Betriebs-/ Nebenkosten?
Betriebskosten sind die Kosten, die dem Eigentümer laufend entstehen. Sie fallen für den Mieter neben der Grundmiete monatlich an und werden einmal jährlich mit den tatsächlichen Kosten gegengerechnet. Diese Kosten sind vom Mieter allerdings nur dann zu zahlen, wenn dies im Mietvertrag vereinbart ist.
Eine Auflistung der Nebenkosten finden Sie in Ihren Vertragsunterlagen oder auch in Ihrem persönlichen Kundenportal:
https://portal.deutsche-annington.com/de/login.html
Einen großen Anteil an den Betriebskosten machen die sog. „warmen Betriebskosten“ aus. Hierzu zählen u. a. die Heizkosten und die Kosten der zentralen Wasserbereitung.
Hinzu kommen die „kalten Betriebskosten“ wie:
Abwasser
Das sind Gebühren für die Nutzung einer öffentlichen Entwässerungsanlage oder die Kosten der Abfuhr und Reinigung einer eigenen Klär- oder Sickergrube.
Aufzug
Das sind Kosten des Betriebsstroms, der Beaufsichtigung, Bedienung, Überwachung, Pflege und Reinigung sowie regelmäßige Prüfung der Betriebssicherheit und Betriebsbereitschaft.
Außen- und Treppenhausbeleuchtung
Stromkosten für Außenbeleuchtung, Treppenhaus, Waschküche.
Gemeinschaftsantenne/Breitbandkabel
Bei der Antenne können Betriebs-, Strom- und Wartungskosten auf die Mieter umgelegt werden. Beim Kabel kommt noch die monatliche, an die Post zu zahlende, Grundgebühr hinzu. Anders, wenn Mieter einen Vertrag direkt mit der Telekom oder einer privaten Kabel-Service-Gesellschaft geschlossen haben.
Gartenpflege
Sach- und Personalkosten, die durch die Pflege der hauseigenen Grünanlage entstehen. Kosten für die Erneuerung von Pflanzen oder der Pflege von Spielplätzen zählen mit.
Grundsteuer
Wird von der jeweiligen Kommune erhoben, teilweise steht in Mietverträgen auch "öffentliche Lasten des Grundstücks".
Hausreinigung/ Ungezieferbekämpfung
Kosten, zum Beispiel für eine Putzfrau, die Flure, Treppen, Keller, Waschküche usw. reinigt. Kosten der Ungezieferbekämpfung sind nur die laufenden Kosten, zum Beispiel Kosten für ein Insektenspray.
Hauswart
Personalkosten für den Hausmeister (ohne Kosten für Reparatur- und Verwaltungsarbeiten.)
Sach- und Haftpflichtversicherungen
Gebäudeversicherungen gegen Feuer-, Sturm- und Wasser- sowie Elementarschäden, Glasversicherung sowie Haftpflichtversicherungen für Gebäude, Öltank und Aufzug.
Schornsteinreinigung
Schornsteinfegerkosten (Kehrgebühren) und Kosten der Immissionsmessung.
Straßenreinigung/Müllabfuhr
Kosten, die die Stadt dem Vermieter durch Abgabenbescheid in Rechnung stellt.
Wascheinrichtungen
Kosten für Gemeinschaftswaschmaschinen, das heißt Strom, Reinigung und Wartung der Geräte.
Wasser
Hierzu zählen das Wassergeld, ggf. die Kosten für einen Wasserzähler und für eine Wasseraufbereitungsanlage.
Sonstige Kosten: Hierzu gehören Betriebskosten, die von der Auflistung oben nicht erfasst sind, also zum Beispiel Kosten für ein Schwimmbad, eine Sauna oder andere Gemeinschaftseinrichtungen im Haus.
Diese Nebenkosten können nach dem im Mietvertrag bestimmten Verteilerschlüssel umgelegt werden.
Wann kommt die Nebenkostenabrechnung?
Die Heizkostenabrechnungen werden das ganze Jahr über kontinuierlich erstellt und versandt. Bei den Abrechnungen für die anderen Betriebskostenarten (Warmwasser, Wasser, Müllentsorgung etc.) ist das anders: Die Deutsche Annington verschickt sie in zwei Schüben (Mitte November und Mitte Dezember). Abrechnungszeitraum ist stets das Kalenderjahr.
Wie berechnet sich die Vorauszahlung?
Die neue monatliche Vorauszahlung berechnet sich aus den bereits bekannten Preissteigerungen und den anteiligen Gesamtkosten des Mieters im abgerechneten Zeitraum. Der ausgewiesene Betrag der neuen Vorauszahlung soll die Kosten für den nächsten Abrechnungszeitraum decken und trägt dazu bei, das Risiko von Nachzahlungen zu verringern.
Was ist, wenn Mieter Nachforderungen nicht auf einmal zahlen können?
Prinzipiell ist in diesen Fällen eine Ratenzahlung möglich. Wenden Sie sich dazu bitte schriftlich an unseren Kundenservice.
So erreichen Sie die Deutsche Annington:
Tel.: 01801 - 12 12 12*
Fax: 01801 - 12 99 88*
E-Mail: service@daig.info
Unsere telefonischen Servicezeiten:
Montag - Freitag: 08:00 - 18:00 Uhr
Samstag: 09:00 - 13:00 Uhr
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Ich erhalte in der Abrechnung eine Gutschrift. Warum kann sich die neue Vorauszahlung trotzdem erhöhen?
Wir kalkulieren Vorauszahlungen so, dass sie angemessen sind. Da die abgerechneten Kosten aus dem Vorjahr stammen, können zwischenzeitliche Kostensteigerungen auch dann eine höhere Vorauszahlung rechtfertigen, wenn aus der aktuellen Abrechnung eine Gutschrift resultierte.
Ich möchte eine Reparatur melden.
Allen Mietern der Deutschen Annington steht die Servicenummer 01801 – 12 12 12* zur Verfügung. Dort können Sie rund um die Uhr Reparaturen melden. Wir kümmern uns darum, dass der Schaden so schnell wie möglich behoben wird.
So erreichen Sie die Deutsche Annington:
Tel.: 01801-12 12 12*
Fax: 01801-12 99 88*
E-Mail: service@daig.info
Unsere telefonischen Servicezeiten:
Montag - Freitag: 08:00-18:00 Uhr
Samstag: 09:00-13:00 Uhr
* 3,9 Cent/Minute aus dem deutschen Festnetz, höchstens 42 Cent/Minute aus Mobilfunknetzen
Was kann ich bei Lärmbelästigung tun?
Eine Mieterin ärgert sich, weil ihr Nachbar jede Nacht duscht. Doch der ist Koch, muss sich abends nach der Arbeit reinigen und merkt gar nicht, dass er die Nachbarn stört. Solche oder ähnliche Fälle werden bei der Deutschen Annington gemeldet. Oft kann das Unternehmen aber gar nicht helfen – Duschen zum Beispiel ist gesetzlich rund um die Uhr erlaubt.
Daher die Bitte: Wenn Sie im Haus etwas ärgert, dann reden Sie miteinander, liebe Mieter. Legen Sie ruhig und sachlich Ihr Problem dar, suchen Sie gemeinsam eine Lösung. Falls die Störungen massiv sind, können Sie sich aber natürlich an die Deutsche Annington wenden, bitte schriftlich und mit detaillierten Angaben.
Welche Vorschriften gibt es beim Thema Tierhaltung?
„Frau lebte mit 250 Wellensittichen in Zwei-Raum-Wohnung“ oder „Rentner hielt 25 Katzen in Apartment“ – auf solche Verhältnisse in der Nachbarschaft legt wohl kein Mieter Wert. Daher hat die Deutsche Annington die Frage der Tierhaltung fair geregelt.
Kleine Haustiere wie Hamster oder Schildkröten dürfen ohne Genehmigung in der Wohnung gehalten werden, so lange ihre Zahl überschaubar bleibt, sie keine Schäden verursachen und die Nachbarn nicht stören.
Bei Hunden und Katzen liegt der Fall anders, denn bei diesen Tieren behält sich die Deutsche Annington als Vermieter eine ausdrückliche Genehmigung vor. Es kann zwingende Gründe geben, die Haltung zu verweigern, wenn zum Beispiel das Zusammenleben in einem Mehrfamilienhaus dies erfordert.
Wann ist eine Mietanpassung vom Vermieter möglich?
Die Deutsche Annington kann vom Mieter die Zustimmung zu einer Erhöhung der Miete bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete verlangen, wenn die Miete zum Zeitpunkt, ab dem die Erhöhung eintreten soll, seit 15 Monaten unverändert ist. Das Mieterhöhungsverlangen kann frühestens ein Jahr nach der letzten Mieterhöhung geltend gemacht werden.
Ich bin Mieter der Deutschen Annington und möchte meine Wohnung kündigen, was muss ich beachten?
Seit dem Jahr 2002 gilt eine Kündigungsfrist von drei Monaten. Wird im Mietvertrag auf die gesetzliche Kündigungsfrist verwiesen, so gilt dieser Zeitraum.
Für die Kündigungsfrist ist das Eingangsdatum des Briefes entscheidend, nicht das Absendedatum oder der Poststempel. Also bitte rechtzeitig losschicken – und daran denken, dass die Kündigung nur mit den Unterschriften aller Personen gültig ist, die auch den Mietvertrag unterzeichnet haben.
Bei älteren Mietverträgen wurden manchmal individuelle Kündigungsfristen vereinbart oder auch die damals gesetzlich gültigen ausformuliert, diese gelten in jenen Fällen. Bitte also im Zweifel einen Blick in den Mietvertrag werfen.
Bitte beachten Sie, dass Sie das Mietverhältnis schriftlich kündigen müssen. Die schriftliche Kündigung muss bis zum dritten Werktag eines jeden Monats bei Ihrem Vermieter eingegangen sein, damit diese dann für den Ablauf des übernächsten Monats wirksam wird.
Beispiel: Ihre Kündigung geht am dritten Werktag des Monats April bei Ihrem Vermieter ein.
Das Mietverhältnis endet dann mit Ablauf des 30.06. des betreffenden Jahres.
Schicken Sie Ihre Kündigung bitte an folgende Adresse:
Deutsche Annington Immobilien GmbH
Postfach
44784 Bochum
Ich habe einen Nachmieter für meine Wohnung. Wie geht’s jetzt weiter?
Die Deutsche Annington belohnt jede Nachmieter-Empfehlung mit 100 Euro, sobald der Mietvertrag mit der benannten Person abgeschlossen wurde.
Die Mieterwerbung bietet weitere Vorteile: Neben dem schnelleren Auszug kann der Mieter sich auch Kosten für Renovierung und Rückbau sparen, wenn der Nachmieter die Wohnung wie gesehen übernimmt.
Sie wollen dieses Angebot nutzen? Dann füllen Sie bitte das Reservierungsformular aus, das Sie mit der Kündigungsbestätigung erhalten und senden es unterschrieben an die Deutsche Annington zurück.
Oder laden Sie sich Flyer „Mieterwerbung" online herunter, füllen Sie diesen aus und schicken Sie ihn an die genannte Postadresse.
Zum Flyer "Mieterwerbung"
Ich kann den Vor-/ Endabnahmetermin nicht wahrnehmen. Was kann ich tun?
Sollten Sie den vorgeschlagenen Termin nicht wahrnehmen können, haben Sie die Möglichkeit eine Vertrauensperson zu bevollmächtigen, die den Termin für Sie wahrnimmt.
Bitte halten Sie zur Vor- sowie auch zur Endabnahme Ihr Übergabeprotokoll bereit, um mögliche Unstimmigkeiten bei der Wohnungsabnahme zu vermeiden.
Was muss ich bzgl. der Schönheitsreparaturen wissen?
Bitte führen Sie alle vereinbarten Schönheitsreparaturen, die bei der Vorabnahme festgelegt wurden ordnungsgemäß aus, damit eine erfolgreiche Wohnungsübergabe am Ende des Mietverhältnisses erfolgen kann. Sollten Sie mit dem Vorabnahmeprotokoll nicht einverstanden sein, reichen Sie uns bitte ein schriftliches Dokument ein, welches dessen Inhalt widerlegt.
Sollten Sie ein Schönheitsreparaturkonto bei uns haben und monatlich einen entsprechenden Zuschlag zahlen, teilen Sie dies bitte dem Mitarbeiter bei der Vorabnahme mit, damit dieser eventuell notwendige Reparaturarbeiten beauftragen kann. Sie sind somit von der Durchführungspflicht entbunden.
Wie kann ich meine Kündigungsfrist verkürzen?
Wenn Sie Ihre gesetzliche Kündigungsfrist verkürzen möchten, können Sie uns einen Nachmieter vorschlagen. Sollte es zu einem Vertragsabschluss mit uns kommen, besteht ggf. die Möglichkeit, Sie entsprechend früher aus dem Vertrag zu entlassen. Zusätzlich belohnen wir Sie dafür mit 100,- Euro.
a. Hierfür ist die Überprüfung der Elektroanlage bei der Vorabnahme von besonderer Bedeutung.
Bei der Überprüfung der Elektroanlage gibt es keine Auffälligkeiten:
- Verkürzung der Kündigungsfrist und Übernahme von mietereigenen Einbauten sind
ggf. möglich.
Bei der Überprüfung der Elektroanlage gibt es Auffälligkeiten:
- Es ist keine direkte Anschlussvermietung möglich.
- Alle im Vorabnahmeprotokoll erfassten Arbeiten müssen durch Sie durchgeführt
werden, auch wenn Sie eine Einigungserklärung mit dem Nachmieter geschlossen
haben, dass dieser eventuelle Einbauten übernimmt. Um eine reibungslose Sanierung
der Elektroanlagen zu gewährleisten, müssen alle Tapeten, Einbauschränke,
Küchenmöbel und Bodenbeläge entfernt werden.
Alternativ besteht die Möglichkeit zur Einigung mit dem Nachmieter, dass dieser die
entsprechenden Einbauten entfernt und eigenverantwortlich zwischenlagert.
- Die Benennung des Nachmieters bleibt bestehen; das Mietverhältnis kann jedoch erst
einen Monat nach Ihrem Vertragsende beginnen (Beispiel: Ihr Vertragsende 30.04. -
Neuer Vertrag 01.06.).
b. Es muss eine formale Absichtserklärung beiderseits eingereicht werden. Beachten Sie, dass es sich hierbei um eine individuelle Vereinbarung zwischen Ihnen und dem Nachmieter handelt. Daher bleiben Sie weiterhin in der Verantwortung die Wohnung in den vertragsgemäßen Zustand gemäß Vorabnahmeprotokoll zu bringen und an uns zu übergeben, sollte der Nachmieter die Wohnung doch nicht übernehmen oder ein sonstiger Grund gegen die Anmietung sprechen.
Bitte beachten Sie, dass sich die Höhe der Miete für den Nachmieter ändern kann. Auch z.B. Mansarden, Gartenteile o. ä. sind nicht zwingend auch Vertragsbestandteil für den Nachmieter.
Es besteht die Möglichkeit, dass der Nachmieter Einrichtungsgegenstände von Ihnen übernimmt. Hierzu benötigen wir eine Übernahmeerklärung.
Sollte eine Anschlussvermietung nicht zustande kommen, sind Sie zur Zahlung des Mietzinses bis zum Mietvertragsende verpflichtet.
Bitte Bestätigen Sie uns die Möglichkeit zur Selbstbesichtigung. Wenn wir Ihre Telefonnummern an Interessenten weitergeben dürfen, steigt die Chance einen geeigneten Nachmieter zu finden.
Wie kann ich meine Kündigung zurückziehen?
Bitte reichen Sie uns den Antrag schriftlich ein. Voraussetzungen für eine Stornierung der Kündigung sind, dass noch keine Weitervermietung vorliegt, dass Sie keinerlei Mietrückstände haben und dass es keine anderweitigen Probleme in der Vergangenheit gab. Sollte es ein Belegungsrecht für die betreffende Wohnung geben, müssen wir zudem um die Zustimmung des Belegers bitten. Sind alle Punkte geprüft und spricht nichts gegen eine Kündigungsrücknahme, erhalten Sie umgehend eine schriftliche Bestätigung von uns.
Was müssen Sie bezüglich der Endabnahme/ Schlüsselübergabe beachten?
Beachten Sie, dass eine vorzeitige Übergabe der Schlüssel untereinander nicht gestattet ist. Auch in Ihrem Interesse sollte an diesem Termin einer unserer Mitarbeiter anwesend sein, um die Übergabe ordnungsgemäß zu protokollieren.
Andernfalls stehen Sie weiter in der Haftung, auch wenn Sie gar nicht mehr im Besitz der Wohnung sind.
Bei der Endabnahme findet der Besitzübergang statt. Bitte bestätigen Sie den Termin unserem Mitarbeiter bei der Vorabnahme. Auch hier gilt, dass Sie sich im Notfall von einer Vertrauensperson vertreten lassen können. Bitte teilen Sie uns im Vorfeld die Kontaktdaten der Person mit, damit wir uns mit dieser in Verbindung setzten können. Auch eine Rückgabe der Mietsache vor Vertragsende ist möglich. Bitte setzten Sie sich mit uns in Verbindung um den Termin entsprechend zu verschieben. Wir machen Sie jedoch bereits jetzt darauf aufmerksam, dass Sie dann nichts desto trotz zur Zahlung der Miete bis zum Vertragsende verpflichtet sind.
Bitte führen Sie bis zu diesem Termin die bei der Vorabnahme vereinbarten Maßnahmen aus und stellen Sie unserem Außendienstmitarbeiter die vorsortierten und gekennzeichneten Schlüssel zur Verfügung.
Muss ich die erteilte Einzugsermächtigung separat kündigen?
Wir weisen darauf hin, dass wir nach Beendigung des Mietverhältnisses keinen Gebrauch mehr von der Einzugsermächtigung machen. Eventuell auftretende Nachforderungen müssen also manuell auf das Ihnen bekannte Mietekonto überwiesen werden.
Wann bekomme ich meine Kaution zurück?
Wurde die Wohnung vereinbarungsgemäß zurückgegeben wird geprüft, ob Ihre Kaution ausgezahlt werden kann. Sollten keinerlei Mietzahlungen oder Nachzahlungen aus den Nebenkostenabrechnungen offen sein, wird die Kautionsauszahlung umgehend angestoßen. Zur Vervollständigung weisen wir Sie jedoch darauf hin, dass der Vermieter das Recht hat, die Kaution für evtl. nachträglich auftretende Forderungen bis zu sechs Monate nach Vertragsende einzubehalten.
Ich möchte als Angehöriger/ Erbe kündigen. Was ist zu beachten?
Für den Fall, dass Sie als Angehöriger oder Erbe eines verstorbenen Mieters kündigen, beachten Sie bitte folgendes:
Sie als Erbe treten mit allen Rechten und Pflichten in das bestehende Mietverhältnis ein.
In diesem Fall können Sie mit der gesetzlichen Frist kündigen. Bereits bestehende oder zukünftig auftretende Nachforderungen gehen auf Sie über.
Alternativ bitten wir um Übersendung einer Erbausschlagungsurkunde des zuständigen Amtsgerichtes.
Bitte vereinbaren Sie mit uns einen Termin zur Schlüsselübergabe oder senden Sie uns alle entsprechend gekennzeichneten Schlüssel unter Angabe der Mietvertragsnummer an folgende Adresse:
Deutsche Annington Immobilien GmbH
Philippstr. 3
44803 Bochum
Kündigung aufgrund von Umzug in Senioren-/ Pflegeheim
Kündigen Sie aufgrund eines Umzugs in ein Senioren-/ Pflegeheim, entbindet Sie dies nicht von der Mietzahlungspflicht. Die Kündigungsfrist kann nur bei einer entsprechend vorliegenden Anschlussvermietung verkürzt werden. Nähere Informationen finden Sie unter dem Punkt „Wie kann ich meine Kündigungsfrist verkürzen?“.
